Präventions- und Schutzkonzept für Kinder- und Jugendliche

Ziel
Warum machen wir das?

Das Wohl unserer Vereinskinder und -jugendlichen liegt uns sehr am Herzen und deshalb bekennt sich unser Verein, seine Mitglieder, Mitarbeiter und Betreuer zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes, unter anderem auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes. Wir treten dabei für die Integrität und die körperliche wie seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Besonderen ein. Wir verurteilen - ebenso wie der Württembergische Landessportbund (WLSB) und die Württembergische Sportjugend (WSJ), deren Mitglieder wir sind - jede Form von Gewalt, egal ob körperlicher, seelischer oder sexueller Art.

Um Kindesmissbrauch auch in unserem Sportverein keine Chance zu geben, schauen wir hin, wägen ab und handeln. Zu diesem Zweck hat sich der Sportverein Rindelbach in der Mitgliederversammlung am 18. März 2016 nicht nur zur Verankerung des Jugendschutzes in unserer Vereinssatzung verpflichtet, sondern auch ein umfassendes Präventions- und Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche erarbeitet.

Durch die Änderung des Bundeskinderschutzgesetzes werden die Träger der freien Jugendhilfe, zu denen auch unser Verein zählt, verpflichtet, keine vorbestraften Sexualstraftäter zu beschäftigen. Dies wird durch Einsichtnahme in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis des Mitarbeiters gewährleistet. Dadurch wird zum einen ausgeschlossen, dass einschlägig Vorbestrafte in Kontakt zu den Kindern kommen, zum anderen dient dies als Abschreckung.

Der SV Rindelbach hat auf Basis der WSJ-Empfehlungen als erster Verein im Ellwanger Umland ein umfassendes Gesamtkonzept entwickelt, welches wir anderen Vereinen gerne zur Verfügung stellen. Für einen Ideen- und Erfahrungsaustausch sind wir jederzeit offen. Eine kurze Email an unsere Jugendschutzbeauftragte genügt.